Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken. Wir bieten keine Versicherungs- oder Finanzberatung an. Für persönliche Beratung wenden Sie sich an einen lizenzierten Versicherungsberater oder Makler. Stand: März 2026.
Die Versicherungsbranche bietet neben Standardprodukten auch kurios anmutende Policen. Viele sind Nischenprodukte mit begrenzter Nachfrage; einige sind bereits wieder vom Markt verschwunden.
Außerirdischen-Versicherung
Ein norddeutsches Unternehmen bot eine Police an, die bis zu 1.000 Euro zahlt, falls jemand von Außerirdischen entführt und zur Erde zurückkehrt. Versicherungswirtschaft-heute und der Versicherungsbote berichteten darüber. Der Nachweis des Schadensfalls ist praktisch unmöglich.
Hochzeits- und Wetterversicherungen
Für etwa 12 Euro pro Jahr gibt es 100 Euro Entschädigung, wenn man „am Altar stehen gelassen“ wird. WMN und WELT listen weitere skurrile Angebote: Schlechtwetter am Hochzeitstag (bis 5.000 Euro), Urlaubsregen-Versicherung (50–300 Euro pro Regentag).
| Police | Leistung | Quelle |
|---|---|---|
| Am Altar stehen gelassen | 100 € | Versicherungsbote |
| Schlechtwetter Hochzeit | bis 5.000 € | WELT |
| Bierverbot-Versicherung | 500 € | Versicherungsbote |
| Funklochversicherung | 280 € (48h Ausfall) | Versicherungswirtschaft-heute |
| Lotto-Pechvogel | bis 10.000 € | Versicherungsbote |
Warum gibt es solche Policen?
Nischenversicherer testen Nachfrage; manche Policen dienen der PR. Wissen.de erklärt, dass viele Angebote wegen geringer Nachfrage wieder eingestellt werden. Die BaFin überwacht, dass auch ungewöhnliche Produkte den regulatorischen Anforderungen genügen.
Häufig gestellte Fragen
Sind kuriosen Versicherungen seriös? Wenn sie von regulierten Versicherern angeboten werden, ja. Der Nutzen ist oft gering.
Kann ich noch eine Außerirdischen-Versicherung abschließen? Das Angebot wurde eingestellt. Ähnliche Nischenprodukte kommen und gehen.
Fazit
Kuriosen Versicherungen zeigen die Bandbreite der Branche. Für den Alltag sind Standardprodukte (Haftpflicht, Hausrat, Kfz) relevanter. Informationen: BaFin, GDV.